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Verbraucheranfragen

Haben Sie eine spezielle Frage zum Einmachen, zu unseren Produkten oder zu unserem Unternehmen? Vielleicht finden Sie hier ja schon eine Antwort. Wir haben einige häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.

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1. Ist Gelierzucker und Einmachzucker das gleiche?

Nein, Einmachzucker enthält kein Pektin und ist somit nicht zur Zubereitung aller Konfitüren und Gelees geeignet. Es handelt sich um eine grobkörnige Raffinade, die besonders zum Einkochen von Obst und zur Zubereitung von Trinksäften verwendet wird.

2. Kann ich die verschiedenen Gelierzuckersorten untereinander mischen?

Jede Sorte Gelierzucker enthält eine andere Art von Pektin, das bei den unterschiedlich hohen Zuckergehalten geliert. Bei einer Mischung der verschiedenen Sorten können diese Pektine ihre Wirkung nicht mehr optimal entfalten und die Konfitüre/das Gelee wird nicht richtig fest.

3. Worin liegt der Unterschied zwischen Gelierzucker 1:1, 2:1 und 3:1?

Der Unterschied liegt in dem Verhältnis Früchte : Gelierzucker. Bei 1:1 bereitet man die Konfitüre aus 1 kg Früchten und 1 kg Gelierzucker. Bei 2:1 und 3:1 sind es 1 kg Früchte bzw. 1,5 kg Früchte und 500 g Gelierzucker. Diese Gelierzucker enthalten ein anderes Pektin als Geliermittel, das auch bei geringerem Zuckeranteil geliert. Deshalb ist auch ein Mischen der verschiedenen Gelierzuckersorten nicht möglich. Fruchtaufstriche aus Gelierzucker 2:1 und 3:1 sind weniger süß und eignen sich für besonders süßes, reifes Obst.

4. Was ist Pektin?

Pektin ist ein Geliermittel, das meistens aus Schalen von Zitrusfrüchten oder Pressrückständen von Äpfeln gewonnen wird.

5. Warum enthält Gelierzucker Öl?

Früher wurde zur Vermeidung von Schaumbildung ein Stückchen Butter hinzugefügt. Heute macht man dies durch die Zugabe von pflanzlichem Öl; die Konfitüre schäumt beim Kochen weniger stark. Die geringe Menge Öl hat keinerlei Auswirkung auf die Haltbarkeit der Konfitüren.

6. Kann man Gelierzucker nach abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum noch verwenden?

Zur Zubereitung von Konfitüren, Marmeladen, Gelees und Fruchtaufstrichen ist er nicht mehr geeignet, da die Gelierkraft des Gelierzuckers mit der Zeit abnimmt. Zum Süßen von Säften, Obstspeisen und Kompotten kann man Gelierzucker auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ohne Bedenken verwenden.